1w6 - Ein Würfel System - Einfach saubere, freie Rollenspiel-Regeln

Die Kleinere Freie Textlizenz (nicht mehr aktuell, wir nutzen jetzt GPL)

Bild von Drak

Seit 2009-02-12 ist das 1w6-System unter der GPL verfügbar.

Seit Version 3 eignet sich die GNU General Public License (GPL) auch für Texte. Dieser Lizenztext ist damit nur für frühere Versionen des 1w6-Systems relevant.

Die Auswirkungen der GPL entsprechen denen der kleineren freien Textlizenz. Sie bietet aber den Vorteil, dass sie auch die verbreitetste Lizenz für freie Software ist und von Juristen geschrieben wurde.

-> Lizenzbestimmungen

Die Kleinere Freie Textlizenz v0.1.7

Eine freie Lizenz für Texte und andere Werke. Sie erlaubt es, unter ihr lizensierte Werke in nicht-freie Werke einzubinden und verlangt dabei, dass der logische Abschnitt des unter ihr lizensierten Teiles frei bleibt.

Damit ist sie eine abgeschwächte GFDL. (Infos zu freien Lizenzen)

Kurzfassung

Die kleinere freie Textlizenz gewährleistet, dass das EWS immer frei nutzbar sein wird.

Durch die Lizenz, darf es frei verändert, vertrieben und in anderen Werken genutzt werden, solange die Vorautoren genannt werden, und der logische Abschnitt des EWS weiterhin frei nutzbar ist. Der logische Abschnitt ist im Fall des EWS der Regelteil.

Frei nutzbar heißt, dass jeder damit machen darf, was er will, solange er damit nicht die Nutzungsmöglichkeiten von Anderen einschränkt.

Von dem Regelteil müssen daher immer die für ihn spezifischen Designdateien und im Regelteil genutzte Quelldateien freigegeben werden.

Ein Dokument unter der kleineren freien Textlizenz darf jederzeit unter die GNU Free Documentation License ohne invariante Abschnitte sowie unter die Lizenz Art Libre, die Lizenz für freie Inhalte, die LGPL (v2, v3 or later) und/oder die GPL relizensiert werden.

Neue Versionen dieser Lizenz werden von Arne Babenhauserheide, dem Webmaster von http://draketo.de veröffentlicht.

Text

!! -Unfertige Version- !!

Diese Lizenz gibt es auch als pdf.

Dies ist eine Abschwächung der GFDL, die ähnlich zur GFDL steht wie die LGPL zur GPL.

Sie soll die folgenden vier grundlegenden Freiheiten für jeden Nutzer des Werkes gewährleisten:

  • Die Freiheit das Werk zu jedem Zweck zu nutzen (Freiheit 0).
  • Die Freiheit das Werk an deine Bedürfnisse anzupassen (Freiheit 1). Zugriff auf die Quelldateien ist eine Vorbedingung dafür.
  • Die Freiheit Kopien des Werkes weiterzugeben, um Nachbarn und Freunden helfen zu können (Freiheit 2).
  • Die Freiheit das Werk zu verbessern und deine Verbesserungen zu veröffentlichen, so dass die gesamte Gemeinschaft davon profitiert (Freiheit 3). Auch hierfür ist Zugriff auf die Quelldateien eine Vorbedingung.

Dokumente unter der Kleineren Freien Textlizenz dürfen jederzeit unter der GFDL ohne invariante Sektionen und Cover, oder unter der GSFDL sowie unter die Lizenz Art Libre, die Lizenz für freie Inhalte, die LGPL und/oder die GPL relizensiert werden.

Falls es eines Tages eine Lesser Variante der GFDL oder GSFDL geben sollte, dürfen Dokumente unter der KFT auch jederzeit unter diese Lesser GFDL ohne Invariante Sektionen und ohne Cover oder diese Lesser GSFDL relizensiert werden.

Allgemein darf sie unter jede freie Lizenz relizensiert werden, wobei frei hier bedeutet, dass sie die genannten vier grundlegenden Freiheiten sichert.

Diese Lizenz wird noch verbessert, um die Problemstellung besser abzudecken. Daher kann ein Werk auch unter die "Kleinere Freie Textlizenz v0.1.5 oder höher" gestellt werden. Ein generisches "KFT" bedeutet, dass jede Version gewählt werden kann. Als höhere Version gilt nur, was den Geist der Lizenz erhält, der hauptsächlich durch die vier Freiheiten und die Möglichkeit der gemeinsame Nutzung mit unfreien Werken unter Erhalt der Freiheit des logischen Abschnittes des freien Werkes definiert wird.

Die Kleinere Freie Textlizenz orientiert sich an der GNU LGPL aus der freie Software Bewegung und bringt sie in den Bereich des geschriebenen Wortes.

Jedes Werk, das unter der KFT liegt, muss entweder eine Kopie der KFT enthalten oder es muss eine KFT für den Nutzer direkt zugänglich sein (z.B. daneben ausgelegt, auf der selben Webseite oder mit Beschreibung und Link auf eine frei zugängliche Webseite, z.B. auf lizenz.1w6.org). Nutzer müssen direkt sehen können, was die Lizenz für sie bedeutet.

Diese Lizenz erlaubt die Nutzung und Veränderung des Textes zu jedem Zweck, solange die folgenden Bedingungen eingehalten werden:

  1. Die Ursprungsautoren und alle weiteren Autoren müssen genannt werden. Mindestens ein Ursprungsautor, einer der Autoren der Version die geändert oder kopiert wurde und zusätzlich mindestens 4 weitere (alle, wenn es weniger als 4 sind, 5, wenn der Ursprungsautor auch der Autor der geänderten Version ist) davon klar sichtbar.
  2. Alle Veränderungen an diesem Text und dem logischen Abschnitt, zu dem er gehört, müssen unter dieser Lizenz freigegeben werden.
  3. Wenn er in ein größeres Gesamtwerk eingebunden ist, muss nur der Teil freigegeben werden, der logisch zu diesem Werk gehört, besonders jedoch der Teil der Quelldateien, der zu diesem logischen Abschnitt gehört. Beispiele folgen später.
  4. Wenn dieses Werk in ein designtes Dokument eingebunden wird, dann muss von dem Design nur der Teil freigegeben werden, der spezifisch zum logischen Abschnitt des Werks gehört, also z.B. eingebundene Bilder, die im Fließtext stehen, aber nur solche Dekorationen, die hauptsächlich in diesem logischen Abschnitt verwendet werden.
  5. Wird der Text für ein abgeleitetes Werk verwendet (z.B. zu einem Lied gemacht und in ein größeres Gesamtwerk eingebunden), dann sind in dem logischen Bereich des Werks alle Zusätze eingeschlossen, die notwendig sind, um die Ableitung zu ermöglichen, allerdings nicht unbedingt das gesamte abgeleitete Werk. Bei einer CD wären zum Beispiel Griffe, Noten, Text und die Aufnahme dieses Liedes Teil des Werkes, die gesamte CD aber nicht. Griffe, Noten und Text gelten dabei als Quellen.

Definitionen:

  1. Die Veränderungen freigeben bedeutet, dass sie als Quellen zugänglich gemacht werden müssen. Diese Quellen müssen in einem freien Format vorliegen (z.B. reiner Text, vorzugsweise utf-8). Wenn das Werk designt wurde, müssen zusätzlich die Teile der Designdateien freigegeben werden, die den logischen Abschnitt des freien Werkes enthalten (für Details siehe voriger Punkt). Die Quellen müssen nur denjenigen zugänglich gemacht werden, die auch das Werk erhalten, aber sie müssen die Möglichkeit haben, das Werk und die Quellen frei weiterzugeben, da beides unter dieser Lizenz steht.
  2. Zugänglich machen bedeutet, dass die Quellen bei einer Verbreitung des Werkes entweder beiliegen müssen, oder dem Werk ein mindestens 3 Jahre gültiges schriftliches Angebot beiliegen muss, die Quellen auf Anfrage zu liefern, und zwar zumindest auf dem Weg, auf dem das Werk weitergegeben wurde oder über das Internet. Dafür darf maximal ein Betrag in Höhe der entstehenden Unkosten verlangt werden. Es dürfen auch zusätzliche alternative Wege angeboten werden. Werden weniger als 10 Kopien weitergegeben, wird diese Bedingung zu einem "sollte", damit auch eine kurze Weitergabe unter Freunden möglich ist, ohne gleich die Quellen zur Hand haben zu müssen.

Richtschnur 1: Wenn das Werk für irgendetwas verwendet wird, muss auch jedem Nutzer die Möglichkeit gegeben werden, es für diesen Zweck zu verwenden, allerdings ohne ihm dafür die Rechte an zusätzlichem, nicht zum logischen Abschnitt des freien Werkes gehörendem, Material zu geben. Ich verwende das Werk in einem Buch, also muss ich auch jedem anderen diese Möglichkeit eröffnen (wenn er einen Verleger findet), solange der andere bereit ist, die von mir geschriebenen Teile, die nicht zum logischen Abschnitt des freien Werkes gehören, durch eigene zu ersetzen.

Richtschnur 2: Jeder Nutzer muss die gleichen Nutzungsmöglichkeiten an dem logischen Abschnitt haben, zu dem das Werk gehört, mit Ausnahme der Urheberschaft an eigenen Beiträgen (jedoch mit Nutzungsrechten). Wenn ein Nutzer für sich eine weitere Nutzungsmöglichkeit findet, sie ermöglicht und das Ergebnis veröffentlichen will, dann muss er auch denjenigen, die das Ergebnis von ihm beziehen diese Möglichkeit einräumen (solange das mit den Materialien möglich ist, die er für diesen Zweck selbst erschaffen musste, und solange diese Materialien ohne übermäßigen Aufwand kopierbar sind).

Weitere Details folgen, sobald sie entworfen sind. Stabil sind die vier Freiheiten, der Sinn der Lizenz und die Regeln, was frei gegeben werden muss.

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„Eine interessante Denk­richtung, die sich für mich als altem DSA Spieler fast schon ungewohnt schlank anfühlt.“
— Philipp von Phönixbanner
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